Extreme Wetterbedingungen

Unsere Umwelt verändert sich, das ist eine unwiderlegbare Tatsache. Windböen von Orkanstärke, flutartiger Monsunregen, Stürme, etc. sind keine Seltenheit mehr. All diese Ereignisse haben in den letzten Jahren merkbar zugenommen. Der Extremwetterreport des Weltklimarates IPCC gibt auch für die Zukunft keine Entwarnung. Zitat aus 592-seitigem Bericht vom März 2012: „Es wird häufiger starken Regen geben und die Windgeschwindigkeit der Zyklone nimmt zu“.

Diese Faktoren stellen das Dach hinsichtlich Dichtigkeit, Stabilität und seit dem 01.03.2011 Windsogsicherung auf eine noch nie bekannte Probe. Natürlich muss der Hausbesitzer zunächst aufpassen, dass alle Dachpfannen ordentlich platziert sind, dass die Firste und Ortgänge befestigt sind, etc. Hier kann ein erfahrener Dachdecker immer Abhilfe leisten. Auf den ersten Blick hat eine Dachbeschichtung damit nichts zu tun. Nichtsdestotrotz leistet eine hochwertige Dachbeschichtung einen zusätzlichen Beitrag zu Windsogsicherung des Daches (gilt nur im Falle eines ansonsten dichten und nicht reparaturbedürftigen Daches).

Die Beschichtung erfolgt bekanntermaßen bei nahezu allen Betrieben mittels Airless-Sprühverfahren, dabei werden auch die Unterkanten der Pfannen und zum Teil der erste Schlitz von den Überlappungen (Falzen) auch mitbeschichtet. Die Pfannen sind nach der Beschichtung definitiv nicht verklebt, jederzeit austauschbar, die Abstände zwischen den einzelnen Pfannen werden jedoch automatisch kleiner und zwar je nach Falz oder Unterkante um ein bis zwei Größen der Schichtstärke. Bei hochwertigen Dachbeschichtungen, bei denen wir ca. 600 µm Gesamtschichtstärke erreichen, verkleinern sich die Spalten zwischen den Pfannen entsprechend um bis zu 1,2 mm. Durch die engeren Spalten und Rillen verringert sich der eindringende Windsog drastisch, sodass einzelne Pfannen durch die Windkraft nicht mehr angehoben werden können. Eine Dachbeschichtung ist in diesem Fall kein Allheilmittel, leistet aber auch einen spürbaren Beitrag zur Einhaltung der verschärften Anforderungen zur Windsogsicherung der Dächer.

Wichtig:  Der Gesetzgeber hat in mehreren gerichtlichen Urteilen schon seit Jahren Stellung zur regelmäßigen Dachwartung und Dachinspektion genommen.

Für Hausbesitzer sind nachfolgende Urteile von großer Bedeutung. BGH ZR 176/92 vom 23.03.92;  BGH ARZ 1/01 vom 24.10.2001;  OLG Düsseldorf 22 U120/91 vom 20.03.92OLG Köln 12 U112/03 vom 05.02.04. Wenn man das Juristendeutsch sinngemäß in die alltägliche Sprache übersetzt, dann sind die Hauseigentümer oder deren Verwalter gegenüber Dritten schadenersatzpflichtig, wenn ohne nachgewiesene regelmäßige Dachwartung Teile des Daches herunterstürzen und fremdes Eigentum beschädigen. Die Schäden für das eigene Dach wurden bis jetzt von der Versicherungen übernommen. Die für Sturmschäden zuständigen Wohngebäudeversicherungen schwimmen nicht mehr im Geld, die Kassen werden knapper. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis Wohngebäudeversicherungen die Regulierung der Sturmschäden bei nicht nachgewiesener jährlicher Dachinspektion am Wohngebäude des Versicherungsnehmers ablehnen werden. Der Handlungsbedarf für den Hauseigentümer ist unserer Meinung nach offensichtlich gegeben.