Falsch berechnete Dachfläche entnommen aus der Abwasserberechnungen

Häufig entstehen zwischen dem Hauseigentümer und der Dachbeschichtungsfirma relativ große Unterschiede für die im Angebot zugrunde liegende Dachfläche (Die Dachfläche, die von der Dachbeschichtungsfirma ausgerechnet ist, ist immer größer). Der Hausbesitzer entnimmt die Daten aus den Berechnungen für die Abwassergebühren und verdächtigt die Dachbeschichtungsfirma, dass sie absichtlich eine größere Fläche als real berechnet, um einen höheren Preis durchzusetzen.

Wir sind diesem Problem wie immer auf Grund gegangen. Es stellte sich heraus, dass die zuständigen Wasserbehörden die Abwassergebühren aus Dachflächen und befestigten Flächen berechnen. Zu den befestigten Flächen gehören alle Fahr- und Gehwege, Parkflächen, Terrassen, Hof- und Lagerflächen, Privatstraßen, etc., die sogar die zugrunde liegende Gesamtfläche erhöhen. Für die Dachfläche wird aber nur die Grundfläche des Hauses, zuzüglich Dachüberstand gewertet. Die realistische Dachfläche, für die alle geneigten, mit Dachsteinen gedeckten Teile des Daches berechnet werden müssen, wird erstaunlicherweise (gerade in unseren Zeiten von knappen Kassen) nicht berücksichtigt. Weil aber diese Daten manchmal 50 Jahre alt sind, vergisst der Hausbesitzer häufig die Tatsache, dass für die Dachbeschichtung und Materialverbrauch nur die realistischen Dachflächen berechnet werden müssen und nicht die Dachflächen, die er aus den damaligen Abwasserberechnungen im Kopf hatte.  Außerdem müssen die senkrechten Teile der Ortgangs (bei Satteldächern jeweils die letzte linke und rechte Pfanne, häufig mit dem Ortgangsblech), die wir per Hand streichen, in diese Berechnung einbezogen werden).